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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung:

 

Juni 2021 der WKO Wien

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 

1.1    Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in (Unternehmensberater:in) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer:in verwendet - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

1.2    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

1.3    Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

1.4    Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

 

2.1    Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

 

2.2    Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

 

2.3  Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten bis hin zu aktuellen maximal Vertragsdauer von 16 Monaten danach keine Geschäftsbeziehung zu von mir beauftragten Dritten einzugehen, die mit meiner erbrachten Leistung in direktem Zusammenhang steht.​ Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der/die Auftragnehmer:in anbietet.

 
3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

 

3.1    Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

 

3.2    Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

 

3.3    Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters:in bekannt werden.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

 

4.1    Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

 

4.2    Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in zu verhindern. Dies gilt insbesondere für die aktive Abwerbung des/der Auftragnehmers:in oder von beauftragten Dritten durch den Auftraggeber.

 

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

 

5.1    Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

 

5.2    Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages. 

 

5.3    Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

 

6.1    Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des/der Auftragnehmers:in – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

 

6.2    Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7. Gewährleistung

 

7.1    Der/die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen. 

 

7.2    Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8. Haftung / Schadenersatz

 

8.1    Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom/von der Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen. 

 

8.2    Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 

 

8.3    Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.

 

8.4    Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der/die Auftragnehmer:in diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz

 

9.1    Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

 

9.2    Weiters verpflichtet sich der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

 

9.3    Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

 

9.4    Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

 

9.5    Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

10. Honorar

 

10.1    Nach Vollendung der vereinbarten Leistung erhält der Auftragnehmer (Mind Change Consulting MTE e.U.) das Honorar gemäß der getroffenen Vereinbarung. Zur besseren Planbarkeit für beide Seiten werden Zwischenrechnungen auf Monatsbasis gestellt. Zudem sind Akontozahlungen vorab zu vereinbaren, um den Arbeitsfortschritt angemessen zu honorieren. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung fällig und ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen.

 

10.2 Mind Change Consulting MTE e.U. stellt Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen aus. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer.

10.3    Anfallende Barauslagen, Spesen und Reisekosten sind vom Auftraggeber zusätzlich zu übernehmen. Die Übernahme von Anreisekosten richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsort und wird individuell vereinbart. Eine Abrechnung erfolgt nach vorheriger Absprache und Rechnungslegung.

10.4  Stornierungsregelung für Einzelpersonen (B2C – Privatkunden):

  • Bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfreie Stornierung oder Umbuchung möglich.

  • 24 bis 48 Stunden vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars werden verrechnet.

  • Weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des Honorars.

10.4.1 Stornierungsregelung für Unternehmensbuchungen (B2B – Firmenkunden):

  • Bis 6 Kalendertage vor dem Termin: kostenfreie Stornierung oder Umbuchung möglich.

  • 5 bis 2 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars werden verrechnet.

  • Weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des Honorars.

 

10.4.2 Besondere Regelung für Unternehmensbuchungen (B2B):

  • Der Auftraggeber (Unternehmen) ist dafür verantwortlich, dass die gebuchte Führungskraft den Termin wahrnimmt oder rechtzeitig absagt.

  • Falls eine Führungskraft den Termin nicht wahrnimmt, gilt dies als kurzfristige Absage durch das Unternehmen und unterliegt den oben genannten Stornoregeln.

  • Eine einmalige kostenlose Verschiebung pro gebuchtem Coaching-Paket ist bis 6 Kalendertage vor dem Terminmöglich. Weitere Verschiebungen werden wie Stornierungen behandelt.

 

10.4.3 Verantwortung für Terminverwaltung (B2B):

  • Wird das Coaching über eine HR-Abteilung oder einen Vorgesetzten organisiert, ist das Unternehmen für die interne Abstimmung und Einhaltung der Termine verantwortlich.

  • Ein Nichterscheinen der Führungskraft oder eine zu späte Absage durch die interne Koordination des Unternehmens entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

  • Eine Kulanzlösung kann in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart werden.

 

10.5    Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2 % über dem Basiszinssatz) sowie Mahnspesen in Höhe von € 40,00 pro Mahnung in Rechnung gestellt. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung behalte ich mir das Recht vor, ein Inkassobüro oder rechtliche Schritte einzuleiten.

 

11. Elektronische Rechnungslegung
 

11.1    Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:in ausdrücklich einverstanden.

 

12. Dauer des Vertrages

 

12.1    Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

 

12.2    Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

 

  • Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder 

  • wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder

  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/der Auftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Preise

Mündlich erteilte Preisinformationen gelten als unverbindlicher Schätzungsanschlag zur Orientierung. Nur für schriftlich bekanntgegebene Preise übernehmen wir die Gewähr für ihre Richtigkeit und binden uns daran.

14. Zahlungsbedingungen

Meine Rechnungen sind bei Erhalt zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Umsatzsteuerfrei aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Bei verspäteter Zahlung behalte ich mir das Recht vor, weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.

15. Urheberrecht und Vertraulichkeit

Alle im Rahmen meiner Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen bereitgestellten Unterlagen sind und bleiben mein geistiges Eigentum. Sie stehen ausschließlich den Personen zur persönlichen Nutzung zur Verfügung, die direkt mit mir in einer Beratung oder einem Coaching zusammengearbeitet haben. Eine darüber hinausgehende Verbreitung oder Nutzung dieses Materials bedarf meiner vorherigen, schriftlichen Zustimmung.

 

Der Auftraggeber und ich verpflichten uns zur absoluten Vertraulichkeit in Bezug auf alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten – auch über das Ende des Auftragsverhältnisses hinaus. Dies gilt insbesondere für alle elektronisch verarbeiteten Informationen.

 

Ich arbeite mit unterschiedlichen Unternehmen und bin zur uneingeschränkten Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft selbstverständlich auch sensible persönliche Angelegenheiten. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich gegenüber dem Auftraggeber keine Auskünfte über das Verhalten einzelner Teilnehmer oder interne Prozesse weitergeben kann.

16. Schlussbestimmungen

 

13.1    Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

 

13.2    Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

13.3    Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig. 

 

 

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:

 

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen

rechtliche Schritte eingeleitet.

 

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

Stand: März 2025

KONTAKT

Mind Change Consulting MTE e.U.

Inhaberin Marlen-Thérése Ebert
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